Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die-Werbemittel-Fabrik
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen Christian Ringleb als Inhaber der Firma Die-Werbemittel-Fabrik (im Folgenden: Werbemittel-Fabrik) und dem jeweiligen Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Das Angebot der Werbemittel-Fabrik richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Vertragspartner ist Christian Ringleb als Inhaber der Firma Die-Webemittel-Fabrik, Marie-Curie-Ring 38, 63477 Maintal.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung und Beschreibung der Ware durch die Werbemittel-Fabrik, insbesondere auf deren Internetseiten und in einem Katalog sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind und stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags durch die Werbemittel-Fabrik dar.
(2) Angebote der Werbemittel-Fabrik sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(3) Durch die Bestellung der gewünschten Waren mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Eine eventuell durch die Werbemittel-Fabrik übersandte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung dar.
(4) Der Kunde ist sieben Werktage an sein Angebot gebunden. Der Vertrag kommt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware innerhalb der vorgenannten Frist durch die Werbemittel-Fabrik zustande. Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs gilt das Angebot als abgelehnt.
(5) Aus produktionstechnischen Gründen kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen kommen, wobei diese in der Regel bei +/- fünf bis zehn Prozent liegen.
§ 3 Preise
(1) Die Preise sind ohne Kosten für Verpackung und Versand (d.h. ex Fracht / ab Werk) angegeben, soweit nicht anders vereinbart. Netto-Preise verstehen sich zuzüglich der bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Die Preise beziehen sich auf die jeweilige Artikelbeschreibung ohne den Inhalt, das Zubehör oder die Dekoration, sofern nicht anders angegeben.
(3) Die in einem Katalog angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Drucklegung. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(4) Sofern entsprechend gekennzeichnet, ist der Preis freibleibend, d.h. der Preis wird durch die Werbemittel-Fabrik als Marktpreis bzw. Tagespreis zur Lieferzeit bestimmt.
(5) Für die Bestellung von Mustern fällt eine Schutzgebühr an, die im Rahmen einer danach erfolgten Bestellung angerechnet wird.
§ 4 Lieferung, Versand
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager bzw. Werk des Lieferanten an die von dem Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache gehen mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Auslieferung.
(3) Sofern die Werbemittel-Fabrik im Einzelfall „frei Haus“ liefert, ändert dies nicht den geregelten Gefahrübergang und bedeutet, dass die Ware hinter die erste verschließbare Tür an der Lieferadresse innerhalb Deutschlands verbracht wird. Zusatzleistungen wie Vertragen der Ware an den Bestimmungsort oder Montagearbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Im Falle eines Lieferverzugs oder Unmöglichkeit der Lieferung wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, sofern von der Werbemittel-Fabrik nicht zu vertreten und weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 5 Zahlung
(1) Die Lieferung durch die Werbemittel-Fabrik erfolgt vorbehaltlich der nachstehenden Regelung auf Rechnung.
(2) Die Werbemittel-Fabrik behält sich im Einzelfall, insbesondere bei einer Erstbestellung des Kunden oder bei Sonderanfertigungen, eine Lieferung gegen Vorkasse vor.
§ 6 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die anerkannt, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt, vorbehaltlich Abs. 2, für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(2) Dem Kunden steht bei Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, ausgenommen die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu, wobei der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung stehen muss. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, sofern er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in keinem angemessenen Verhältnis zu der mit Mängeln behafteten Sache bzw. Leistung steht.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Werbemittel-Fabrik an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, der Werbemittel-Fabrik aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender Ansprüche in deren Eigentum.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, auch auf Schadensersatz, beträgt ein Jahr ab Übergabe, ausgenommen Ansprüche nach den §§ 438 Abs. 1 S. 1, S. 2, 479 Abs. 1 BGB, für die die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
(2) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht für Schadensersatzansprüche bei einer Haftung nach Maßgabe des § 9.
(3) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann die Werbemittel-Fabrik zwischen Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Nachbesserung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Mangel der Werbemittel-Fabrik bei offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach Lieferung und Untersuchung oder sonst unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
§ 9 Haftung
Die Werbemittel-Fabrik haftet selbst und für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht bei leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf vorhersehbare Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder Produkthaftung.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Im Falle eines Leistungshindernisses durch höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von der Werbemittel-Fabrik oder den Kunden zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, befreien die von dem Hindernis betroffene Partei für die Dauer der Störung und den Umfang der Wirkung von der entsprechend beeinträchtigten Leistungspflicht.
(2) Die jeweils betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Mündliche Nebenabreden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Maintal, wobei die Werbemittel-Fabrik berechtigt ist, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, werden oder sich eine Lücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2014